Verleihprinzip
Bei der Materialentgegennahme wird eine Kaution von CHF 20.- pro Velo verlangt. Der Kunde präsentiert eine Identitätskarte, die fotokopiert wird, füllt den Verleihvertrag aus und unterschreibt diesen. Und auf geht’s!
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A) PRO VELOS UND AUSZULEIHENDES MATERIAL MUSS EINE KAUTION VON CHF 20.- BEI WALLISROLLT HINTERLEGT WERDEN.
B) DER VERTRAGSPARTNER MUSS ÄLTER SEIN ALS 18 JAHRE UND ÜBER EINE GÜLTIGE IDENTITÄTSKARTE VERFÜGEN. DIE IDENTÄTSKARTE WIRD FOTOKOPIERT.
C) ALLE BENUTZER/INNEN MÜSSEN NACH SCHWEIZERRECHT VERSICHERT SEIN UND BESTÄTIGEN DIES MIT IHRER UNTERSCHRIFT AUF DEM WALLISROLLT-VERTRAG
1. Dem Benutzer stehen die Cresta Fahrräder während der Sommersaison vier Stunden pro Tag gratis zur Verfügung.
2. Werden die Cresta-Fahrräder länger als vier Stunden benutzt, muss ein Betrag von CHF 5.- für die angebrochene 5. Stunde und dann für jede weitere angebrochene Stunde zusätzlich CHF 5.- pro Fahrrad an Wallisrollt vergütet werden.
3. Die MTB werden ab der ersten Stunde für CHF 15.- und jede weitere angebrochene Stunde für zusätzlich CHF 5.- ausgeliehen. Der max. Tagesbetrag beträgt CHF 40.-
4. Die Elektrovelos werden für CHF 15.- die erste Stunde vermietet und danach pro weitere angebrochene Stunde je CHF 10.-, der max. Tagesbetrag beträgt CHF 60.-.
5. Der Benutzer verpflichtet sich, das ausgeliehene Material während den Öffnungszeiten zurückzugeben.
6. Das ausgeliehene Material muss am gleichen Tag vor der Schliessung der Ausleihstationen im gleichen Zustand wie bei der Übergabe zurückgebracht werden.
7. Wird das Material nicht am gleichen Tag zurückgebracht, muss pro Nacht CHF 10.- und pro Fahrrad zusätzlich zu den kostenpflichtigen Stunden verrechnet werden.
8. Im Falle eines Verlustes oder Schadens trägt der Benutzer die alleinige Verantwortung. Er muss daher die Kosten einer allfälligen Reparatur gemäss der Preisliste über¬nehmen bzw. für den Verlust aufkommen.
9. Die Benutzer sind für die Fahrräder und das ausgeliehene Material während der Mietdauer verantwortlich.
10. Im Falle eines Diebstahls muss der Kunde dies der Polizei melden. Eine Kopie der Anzeige muss an der Ausleihstation (Station Wallisrollt) abgeben werden. Der Wert eines Rades beträgt zwischen CHF 1’000.- und CHF 4’500.-. Die persönliche Versicherung des Benutzers muss diese Summe an Wallisrollt vergüten.
11. Verursachte Schäden an Drittpersonen müssen durch die Haftpflichtversicherung des Kunden gedeckt werden.
12. Der Benutzer ist bei Wallisrollt nicht gegen Unfall versichert, er muss eine private Haftpflichtversicherung haben.
13. Die Fahrräder dürfen nur auf gut befahrbaren Strassen und Wegen verwendet werden.
14. Leiht der Benutzer Fahrräder in einer Station von Wallisrollt aus (Beispiel Sionroule) und gibt sie an einer anderen Station (Beispiel Raronrollt) zurück, muss er für die Rückführung des Fahrrades in die Ausgabestation eine Gebühr von CHF 5.- pro Fahrrad bezahlen.
15. Alle Reservationen (Tel., Email, Formular, direktkontakt) kosten CHF 5.- pro Fahrrad.